Solarthermie
BAFA Erneuerbare Energien Solarthermie
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördert Solarthermieanlagen auf Bestandsgebäuden (im Bereich der Innovationsförderung auch auf Neubauten) für verschiedene Anwendungsbereiche
- zur Raumheizung
- zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung
- zur Warmwasserbereitung (nur bei Innovationsförderung)
- zur Bereitstellung von Prozesswärme
- zur solaren Kälteerzeugung
- Solarthermieanlagen, die die Wärme überwiegend einem Wärmenetz zuführen
Den Antrag können Sie innerhalb von 6 Monaten beim BAFA einreichen, nach dem Sie Ihre Anlage in Betrieb genommen haben (Ausschlussfrist). Förderbar sind Vorhaben, die ab dem 01. Januar 2009 begonnen wurden und zum Zeitpunkt der Antragstellung fertig gestellt sind.
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Stand:23.09.2014
- Energieeffizient Sanieren - Ergänzungskredit (167)
1,61 % Zins, bis zu 50.000 € für jede Wohneinheit
Antrag vor Beginn der Maßnahme
Gefördert wird die energetische Sanierung von Wohngebäuden durch Errichtung und Erweiterung von kleinen Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien nach den Förderbedingungen der BAFA für Investitionszuschüsse aus dem Marktanreizprogramm.
Gefördert werden:
- thermische Solarkollektoranlagen bis 40 m2 Bruttokollektorfläche (inklusive: Anlagen zur ausschließlichen Trinkwarmwasserbereitung)
- Biomasseanlagen mit einer Nennwärmeleistung von 5 kW bis 100 kW
- Wärmepumpen mit einer Nennwärmeleistung bis 100 kW
- kombinierte Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien und fossiler Energieträger
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass für das Wohngebäude eine Heizungsanlage vor dem 01.01.2009 installiert wurde und die Heizungsanlage hydraulisch abgeglichen wird. Zum geförderten Gebäudebestand zählen Gebäude, für die vor dem 01.01.2009 ein Bauantrag gestellt bzw. eine Bauanzeige erstattet wurde.
weitere Infos
BAFA Förderung von Solarthermieanlagen