Dach
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Stand:23.09.2014
- Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss (430)
10% der förderfähigen Kosten, bis zu 5.000 € für jede Wohneinheit
Antrag vor Beginn der Maßnahme - Energieeffizient Sanieren - Kredit (152)
1% Zins, bis zu 50.000 € für jede Wohneinheit nach der Sanierung
Antrag vor Beginn der Maßnahme - Energieeffizient Sanieren - Baubegleitung (431)
50% der Kosten bis 4.000 €
Antrag nach Ende der Baubegleitung
Aktuelle Infos direkt bei der KFW.
Technische Mindestanforderungen
Wärmedämmung des Daches
- Schrägdächer und dazugehörige Kehlbalkenlagen 0,14 W/(m2·K)
- Dachflächen von Gauben 0,20 W/(m2·K)
- Gaubenwangen 0,20 W/(m2·K)
- Flachdächer als Hauptdach bis 10° Dachneigung 0,14 W/(m2·K)
- Glasdächer 1,90 W/(m2·K)
- Lichtbänder 1,70 W/(m2·K)
- Lichtkuppeln 1,90 W/(m2·K)
Förderfähige Kosten
Diese Kosten sind bei der zusätzlichen Dämmung des Daches förderfähig:
- Abbrucharbeiten (alte Dämmung, Dacheindeckung, Dachpappe oder Schweißbahnen, Asbestentsorgung)
- Erneuerung der Dachlattung oder des Dachstuhls
- Einbau von Unterspannbahn, Luftdichtheitsschicht und Dampfsperre
- Ein- bzw. Aufbringen der Wärmedämmung
- Vergrößerung der Sparren bei Zwischensparrendämmung
- Dämmung/Erneuerung/Erstellung von Dachgauben
- Verkleidung der Dämmung (z. B. Gipskartonplatten) sowie Maler- und Tapezierarbeiten bei bereits ausgebautem Dachgeschoss
- Maßnahmen zur Wärmebrückenreduktion
- Austausch von Dachziegeln (inklusive Versiegelung)
- Abdichtungsarbeiten am Dach
- Neueindeckung des Daches bzw. Dachabschluss bei Flachdach mittels Dachpappe, Schweißbahn etc. (auch Gründach)
- Erneuerung/Einbau von Oberlichtern, Lichtkuppeln
- Änderung des Dachüberstands
- Erneuerung der Dachrinnen, Fallrohre, Einlaufbleche
- notwendige Arbeiten an Antennen, Elektrik, Blitzableiter
- Schornsteinkopf neu einfassen
- hydraulischer Abgleich des Zentralheizungssystems inklusive Strangregulierung, Ventil und Pumpenerneuerung
Baunebenkosten
- Architekten- und Ingenieurleistungen
- dem Bauherren obliegende Verwaltungsleistungen (z. B. Baubetreuungsgebühren)
- Kosten von Behördenleistungen (Baugenehmigung,Gebrauchsabnahme, etc.)
- Kosten der Beratung, Planung und Baubegleitung, die direkt im Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz stehen
- Beratungskosten für die Wiederverwendung von Bauteilen
Einbindung eines Sachverständigen
Mit der Beantragung der Förderung und Begleitung des Vorhabens (bis zur Bestätigung nach Durchführung) ist ein Sachverständiger zu beauftragen.
Anerkannte Sachverständige sind die in der Expertenliste in der Kategorie "Energieeffizient Bauen und Sanieren" geführten Personen.